Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Evangelische Jugend im Dekanat Alzey-Wöllstein


Präambel:

Wer einmal an einer Freizeit teilgenommen hat, erinnert sich meist ein Leben lang daran. Damit dies in positiver Form geschieht ist uns folgendes wichtig:


Freizeiten des Evangelischen Dekanats, der Evangelischen Jugend sowie der Kirchengemeinden des Dekanats (der Anbieter/Veranstalter) stellen den Gedanken der gelebten Gemeinschaft im Geiste Jesu Christi klar in den Vordergrund. Das bedeutet, dass wir positive Gruppenerlebnisse fördern, Respekt, Achtung und gegenseitige Unterstützung eingeübt werden sowie individuelle Talente entdeckt und gefördert werden können. Dabei sind wir offen für Kinder und Jugendliche jeglicher Herkunft, so lange es keine Einschränkung (z.B. nach Alter oder Geschlecht) in der Ausschreibung gibt.


Die Evangelische Jugend versteht sich als pädagogische Einrichtung und ist kein kommerzieller Reiseveranstalter. Dies beinhaltet:


  • Unsere Angebote sind kostendeckend kalkuliert. In unsere Teilnahmepreise sind üblicherweise öffentliche Förderungen von Kommunen (Land, Landkreis, Stadt, Verbandsgemeinde). Sofern ein* Teilnehmer*in außerhalb dieser fördernden Gebietskörperschaften wohnt, behält sich der Veranstalter vor diese Mehrkosten dem*der Teilnehmer*in in Rechnung zu stellen. Bei unvorhergesehenen Kostensteigerungen, sowie dem Ausbleiben von Förderungen oder notwendigen Ortswechseln, behalten wir uns eine Erhöhung des Teilnahmebeitrages vor; max. jedoch um 10% bisherigen Teilnahmebeitrags.
  • Die Teilnahme soll an den Kosten nicht scheitern, bitte sprechen Sie uns an.
  • Wir legen Wert darauf, dass unsere Freizeitbetreuer*innen Best möglich pädagogisch geschult werden. In der Regel haben sie eine Jugendleiter*innen Card (Juleica), befinden sich in der Ausbildung oder dem Studium zu einem pädagogischen Beruf. Die Leitung hat grundsätzlich ein erfahrene*r Hauptamtliche*r oder langjährig in der Freizeitenbegleitung erfahrene*r Ehrenamtliche*r inne.
  • Daneben wählen wir mit größtmöglicher Sorgfalt altersangemessene Reiseziele, Transportunternehmen, Fortbewegungsmittel, u.ä. aus.


Anmeldung und Vertragsabschluss, Aufsichtspflicht


Die Anmeldung erfolgt über die Homepage der Evangelischen Jugend (www.ev-jugend-alzey-woellstein.de). Hierauf erfolgt eine Eingangsbestätigung. Sie enthalt eine Aufforderung eine fristgerechte Anzahlung auf den Teilnahmebeitrag an die Evangelische Jugend zu leisten. Mit Eingang dieser Zahlung (kongruente Handlung) wird der Reisevertrag rechtskräftig abgeschlossen.


Maßgeblich für diesen Vertrag sind die Freizeitausschreibung, diese Teilnahmebedingungen, der Freizeitpass und die Einwilligung zur Verwendung/Veröffentlich und Foto- und Videomaterial.


Die Leistungsbeschreibung wird in der Ausschreibung dargestellt. Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt umfasst der Freizeitpreis folgende Leistungen:

Fahrt, Verpflegung (mit Ausnahme der Verpflegung auf der Hinreise), Unterkunft, Material zu Freizeitgestaltung, Haftpflicht und Unfallversicherung, bei Auslandsfreizeiten zusätzlich eine Auslandreisekrankenversicherung.


Eventuelle Änderungen werden vom Veranstalter mitgeteilt. Dies geschieht auf dem Freizeitvorbereitungstreffen mündlich oder sollte dieses nicht stattfinden in schriftlicher Form.


Mit der verbindlichen schriftlichen Bestätigung des Veranstalters wird ein Freizeitpass sowie eine Einverständniserklärung für Foto- und Filmrechte versandt. Diese Bögen sind sorgfältig auszufüllen und müssen noch vor Beginn der Freizeit dem Veranstalter vorliegen. Sie gewährleisten damit, dass Ihr Kind während der Freizeit eine angemessene Versorgung sowie eine gute Betreuung erhält.


Anmeldung von Minderjährigen erfordern die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Personensorgeberechtigten). Er erklärt mit seiner Unterschrift auf dem Freizeitpass,

  • dass sein Kind frei ist von ansteckenden Krankheiten (Änderungen sind bis zum Freizeitbeginn unaufgefordert mitzuteilen)
  • dass für die Dauer der Freizeit die Erziehungsbeauftragung gemäß §1 Jugendschutzgesetz an die Freizeitleitung übertragen wird,
  • dass der*die Freizeitteilnehmer*in der Freizeitleitung Folge leisten wird,
  • dass er für die vom Kind verursachten Schäden aufkommt (Wir empfehlen eine Haftpflichtversicherung)
  • dass er einverstanden ist, dass sein Kind altersangemessen freie Zeit zur persönliche Gestaltung hat (z.B. Stadtbesuch bei Jugendfreizeiten).


Bei Maßnahmen bei einer Länge unter 7 Tagen behalten wir uns vereinfachende Regeln vor (Verzicht auf eine Anzahlung, Einsammeln des Teilnahmebeitrages bei Abfahrt, o.ä.). Maßgeblich ist die Anmeldebestätigung.


Zur Absicherung der Leistungen übersendet die Evangelische Jugend einen Sicherungsschein.


Datenschutz

Für die organisatorische Abwicklung der Freizeit werden persönliche Daten benötigt, die wir per EDV erfassen und speichern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt an öffentliche Träger zur Generierung von Fördermitteln und sofern notwendig an fremde Leistungserbringer im Rahmen der Freizeit (Zeltplatz, Fluggesellschaft, Kurtaxe, u.a.). Ferner verwenden wir die Daten um auf unsere weiteren Veranstaltungen hinzuweisen. Sollte dies von Ihnen nicht gewünscht werden, bitten wir um einen Hinweis.


Mit Vertragsabschluss erklären Sie sich mit der entsprechend genannten Nutzung Ihrer Daten einverstanden.


Zahlungsbedingungen

Rücktritt des*der Teilnehmer*in, Nicht Antritt, Ausschluss:


Der*die Teilnehmer*in kann jederzeit vor Beginn der Freizeit zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen! Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter.


Im Falle eines Rücktritts behalten wir uns vor folgende Gebühren zur Deckung der Kosten zu erheben:

  • erfolgt der Rücktritt vor dem 42. Tag vor Beginn der Freizeit, wird die Anzahlung in Höhe von 50,00€ einbehalten
  • zwischen dem 42. und dem 22. Tag vor Beginn der Freizeit 35% des Teilnahmebeitrages
  • zwischen dem 21. Tag vor Beginn der Freizeit und dem Beginn der Reise 75% des Teilnehmerbeitrages
  • wird der Teilnehmer*innenplatz durch eine andere Person (z.B. Warteliste) übernommen, entfällt eine Entschädigung mit Ausnahme der Anzahlung von 50,00€.
  • Mit Beginn der Freizeit muss der volle Teilnahmebeitrag eingegangen sein.


Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Abbruchkostenversicherung (bei Banken und Versicherungen, ADAC, etc. erhältlich).


Die anfallenden Gebühren werden mit der Anzahlung verrechnet, entsprechend erfolgt eine Rückerstattung oder Forderung.


Verlässt ein*e Teilnehmer*in auf eigenen Wunsch und mit Zustimmung eines Sorgeberechtigten die Freizeit, besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrages.


Gefährdet das Verhalten eines Teilnehmers die geordnete und gesicherte Durchführung der Freizeit so kann die Freizeitleitung die Person von der Freizeit ausschließen. Die Rückreisekosten, bei Minderjährigen inklusive der Reisekosten für eine Begleitperson (evtl. Rück- und wieder Hinfahrt), trägt die ausgeschlossen Person, bzw. deren gesetzlicher Vertreter. Dies geschieht in enger Absprache mit den Sorgeberechtigten. Es besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrages.


Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter:


Der Veranstalter kann die Freizeit absagen,

  • bis zu zwei Wochen vor Beginn, wenn die Mindestteilnehmer*innenanzahl nicht erreicht ist.
  • auch kurzfristig, wenn ein unvorhersehbares Ereignis wie z.B. Brand, Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen eintritt
  • auch kurzfristig, wenn die Freizeitleitung z.B. durch von Erkrankung/Todesfall ausfällt und kein adäquater Ersatz von Seiten des Veranstalters gefunden werden kann.


Den eingezahlten Teilnahmebeitrag erhalten die Teilnehmer*innen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.


Haftung, Pass- und Visavorschriften:

Der Veranstalter haftet für eine gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der Freizeit, jedoch nicht für Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden, auch dann nicht, wenn die Freizeitleitung an diesen Leistungen (z.B. Veranstaltungen am Reiseort, Transport) teilnimmt.

Für die Einhaltung von Pass- und Visavorschriften sind die Teilnehmer/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte selbst verantwortlich.


Haftungsbegrenzung:

Der Anbieter hat im Rahmen des kirchlichen Auftrages diverse Rückversicherungen (z.B. Ecclesia Versicherungsdienst). Sollten diese – gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht einspringen oder die jeweiligen Deckungssummen überschritten werden, ist die Haftung des Anbieters auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.


Für persönliche Wertgegenstände, die auf einer Maßnahme untergehen können (z.B. Verlust, Diebstahl), haftet der Anbieter nicht. Wir empfehlen, keine teuren Gegenstände (z.B. Smartphone/Handy, Laptop, Kamera) mitzunehmen.


Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages oder dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Alzey.

 

Hinweise anlässlich von COVID-19

Die Freizeiten finden nur dann statt, wenn die dann aktuellen Coronaregeln eine Freizeitmaßnahme – ggf. unter besonderen Schutzmaßnahmen – möglich machen. Bei Rücktritt gelten die o.a. Rücktrittsbedingungen.


Abschließend:

Am Ende der notwendigen Formalitäten wünschen wir allen Teilnehmer*innen eine Zeit voller positiver Erfahrungen, neuer Impulse, eine gute Reise und schöne Ferien.


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